Kommune#1-Ordnung

§1 [Gültigkeit]
(1) Diese Hausordnung hat uneingeschränkte Gültigkeit für alle Personen, die sich in der Kommune#1 aufhalten und am Leben der Kommune teilhaben.
(2) Die Hausordnung kann bei gegebenem Anlass verändert und erweitert werden. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung, die von jederman auf den Internetseiten der Kommune#1 und in den Räumlichkeiten eingesehen werden kann.
(3) Die Hausordnung erlangt ihre Gültigkeit durch die Zustimmung der WG-Master.
§2 [WG-Master]
Micky und Dirk sind die WG-Master der Kommune#1. Sie repräsentieren die Kommune#1 nach innen und außen.
§3 [Gastfreundschaft]
(1) Gastfreundschaft wird in der Kommune#1 groß geschrieben.
Folgendes ist dabei genauestens zu beachten:
(2) Jeder ist unser Gast und genießt alle Gastrechte, wer sich als solcher fühlt und sich als solcher zu benehmen weiß. Die Anerkennung dieser Hausordnung ist Voraussetzung.
(3) Wir wollen unsere Vorräte mit unseren Gästen teilen, mit ihnen an einem Tisch sitzen und genießen. Um die Finanzierung zu gewährleisten, bitten wir darum, dass angemessene Beiträge in Euro und Cent ihren Weg in die Ente finden.
(4) Wir bitten höflichst darum, dass sich alle unsere Gäste an anfallenden Aufräumarbeiten und Sonderaktionen (Renovierung, Aquariumpflege) angemessen beteiligen, denn schließlich wollen wir mit unseren Gästen alles teilen.
§4 [Parties]
(1) Die Kommune#1 soll mit viel Stimmung und Freude bevölkert werden. Aus diesem Grunde bieten wir allen die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten der Kommune selbst eine Party zu veranstalten.
Dazu gilt:
(2) Getränke und Essen sind vom Partygeber zu stellen. Restbestände verbleiben in der Kommune#1 und stehen somit auch nach der Party zur Verfügung.
(3) Die Gestaltungs- und Aufräumarbeiten müssen vom Partygeber organisiert und durchgeführt werden. Natürlich stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
§5 [Gästebuch]
(1) Jeder, der die Kommune#1 betritt und sich dabei wohlfühlt, ist dazu verpflichtet, sich mit mindestens seinem Namen in dem Gästebuch der Kommune#1 zu verewigen. Dieses liegt im Foyer aus.
(2) Abs. 1 ist ebenfalls anzuwenden auf das Internetangebot der Kommune#1, auf dem ebenfalls ein Gästebuch installiert wurde.
§6 [Fluchbox]
(1) Die Fluchbox wird von den WG-Mastern verwaltet.
(2) Die Strafen in der Fluchbox dürfen nur von den WG-Mastern festgelegt werden.
(3) Das Strafeziehen darf nur von den WG-Mastern bestimmt werden.
§7 [Toilettenbenutzung]
Wer sich in der unangenehmen Lage versetzt fühlt, sich übergeben zu müssen, der ist verpflichtet, dies auf der Gästetoilette hinter sich zu bringen.

November 2003 .:. WG-Master Micky und Dirk